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Links am Tisch sitzt eine Ärztin im weißen Kittel, ihr Notebook betrachtend. Rechts am Tisch ein junges Paar. Der Mann spricht mit der Ärztin.

Information für unsere Patienten und deren Angehörige

Terminvergabe

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Notfall

Stationärer Aufenthalt

Covid-19 Regeln

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Liebe Patient*innen,

als universitäre Einrichtung besteht unsere Aufgabe darin bei schweren, komplexen oder seltenen Hautkrankheiten Diagnosen zu stellen und Therapien festzulegen. Hierbei arbeiten wir eng mit Ihren Hautärzte*innen zusammen, die Sie wohnortnah mitbetreuen.

Für eine Vorstellung in unseren Ambulanzen sollten gesetzlich versicherte Patient*innen einen Überweisungsschein aus dem aktuellen Quartal mitbringen. Dieser sollte möglichst vom Hautarzt*ärztin , Pädiater*in oder vom Hausarzt*ärztin ausgestellt sein. Für Ihren Besuch benötigen Sie einen Termin. Notfallpatienten können sich ohne Termin vorstellen.

Aktuelle Regelungen zu COVID-19

Aktuelle Regelungen zu COVID-19 - Keine Maskenpflicht für Patient:innen seit 1. März 2023

Liebe Patient*innen,

seit dem 1. März 2023 ist die FFP2-Masken- und Testpflicht für Patient:innen und deren Begleitpersonen entfallen.

Lediglich für Besucher:innen unserer Universitätsklinik gilt bis zum 7. April weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Die aktuelle Besuchsregelung – stationäre Patient:innen dürfen einmal täglich für eine Stunde Besuch von einer Person empfangen – behält zunächst weiterhin ihre Gültigkeit. 

Ihre Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie

 

Alle wichtigen tagesaktuellen Bestimmungen finden Sie hier:

Informationsflyer zum Thema Allergie in Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung.