
Information für unsere Patienten und deren Angehörige
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Liebe Patient*innen,
als universitäre Einrichtung besteht unsere Aufgabe darin bei schweren, komplexen oder seltenen Hautkrankheiten Diagnosen zu stellen und Therapien festzulegen. Hierbei arbeiten wir eng mit Ihren Hautärzte*innen zusammen, die Sie wohnortnah mitbetreuen.
Für eine Vorstellung in unseren Ambulanzen sollten gesetzlich versicherte Patient*innen einen Überweisungsschein aus dem aktuellen Quartal mitbringen. Dieser sollte möglichst vom Hautarzt*ärztin , Pädiater*in oder vom Hausarzt*ärztin ausgestellt sein. Für Ihren Besuch benötigen Sie einen Termin. Notfallpatienten können sich ohne Termin vorstellen.
Aktuelle Regelungen zu COVID-19
Aktuelle Regelungen zu COVID-19 - Keine Maskenpflicht für Patient:innen seit 1. März 2023
Liebe Patient*innen,
seit dem 1. März 2023 ist die FFP2-Masken- und Testpflicht für Patient:innen und deren Begleitpersonen entfallen.
Lediglich für Besucher:innen unserer Universitätsklinik gilt bis zum 7. April weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Die aktuelle Besuchsregelung – stationäre Patient:innen dürfen einmal täglich für eine Stunde Besuch von einer Person empfangen – behält zunächst weiterhin ihre Gültigkeit.
Ihre Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie
Alle wichtigen tagesaktuellen Bestimmungen finden Sie hier:
Informationsflyer zum Thema Allergie in Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung.